Hallenordnung und Sicherheitsbestimmungen
Monkey Factory
Gültig für die Kletter-, Boulder-, Ninja-, Fitness- und Trampolinbereiche
Stand: 29. August 2026
Mit dem Kauf einer Eintrittskarte, dem Abschluss einer Mitgliedschaft oder der Buchung eines Sprungslots wird diese Hallenordnung anerkannt. Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
1. Allgemeine Hallenordnung
- Zutrittsvoraussetzungen. Voraussetzung für die Nutzung der Sportbereiche sind der Kauf einer gültigen Eintrittskarte oder der Abschluss einer Mitgliedschaft sowie die schriftliche Registrierung mit dem Anmeldeformular. Für die Trampolinanlage ist zusätzlich ein gültiger Sprungslot erforderlich.
- Nutzungsberechtigung. Es darf ausschließlich jener Bereich betreten und benutzt werden, für den eine Tageskarte, Mitgliedschaft oder sonstige Berechtigung erworben wurde.
- Zulässige Nutzungsarten. Es dürfen nur jene Nutzungsarten – Bouldern, Toprope- und Vorstiegsklettern, Ninja-Parcours, Fitness oder Trampolinspringen – ausgeübt werden, für die nach der Registrierung und Buchung eine Berechtigung besteht.
- Eigenverantwortung. Das eigenständige Klettern, Bouldern, Ninja-Training, Fitness-Training und Trampolinspringen sowie der Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Monkey Factory erfolgen auf eigene Gefahr. Die Nutzerinnen und Nutzer werden außerhalb ausdrücklich betreuter Kurse oder Veranstaltungen nicht beaufsichtigt.
- Anweisungen des Personals. Den Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Monkey Factory ist Folge zu leisten.
Alter, Minderjährige und Aufsicht
- Fitnessbereich. Der Fitnessbereich (Gym) darf erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr mit einer gültigen Tageskarte oder Mitgliedschaft betreten und benutzt werden.
- Kletter-, Boulder- und Ninja-Bereich. Minderjährige unter 14 Jahren dürfen diese Bereiche nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson betreten und benutzen.
- Jugendliche ab 14 Jahren. Minderjährige ab dem vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr benötigen die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person. Die Unterschrift muss in den Räumlichkeiten der Monkey Factory geleistet werden.
- Aufsichtspflicht. Kinder sind in allen Bereichen der Monkey Factory jederzeit aktiv zu beaufsichtigen – auch im eigenen Ninja-Kids-Bereich. Eine Begleitperson darf maximal zwei Kinder gleichzeitig beaufsichtigen.
- Kinder unter 6 Jahren. In den Kletter-, Boulder- und Ninja-Bereichen dürfen Kinder unter 6 Jahren ausschließlich den Ninja-Kids-Bereich benutzen. Die altersgerecht freigegebene Trampolinanlage darf bereits ab dem vollendeten 4. Lebensjahr nach Maßgabe der speziellen Trampolinregeln benutzt werden.
- Begleitpersonen. Reine Begleit- oder Aufsichtspersonen ohne eigene gültige Eintrittsberechtigung dürfen die Sportgeräte und Anlagen nicht benutzen.
- Verantwortung für Kinder. Eltern und sonstige Aufsichtspersonen tragen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Verantwortung für die von ihnen beaufsichtigten Kinder.
Allgemeine Sicherheit und Verhalten
- Aufwärmen. Vor dem Training ist auf ein ausreichendes Aufwärmen zu achten, um das Verletzungsrisiko zu reduzieren.
- Rennen und gefährliches Verhalten. Rennen, Schubsen, Raufen, Kämpfen und sonstiges rücksichtsloses Verhalten sind untersagt. Ausgenommen sind ausschließlich ausdrücklich dafür vorgesehene Trainings- und Anlaufzonen.
- Sicherheitsabstand. Zu Geräten, Hindernissen und Fall- oder Landebereichen ist ausreichend Abstand zu halten. Wenn sich eine Person auf einem Gerät oder Hindernis befindet, darf sich niemand unmittelbar darunter aufhalten.
- Schuhe und Sprungsocken. In den Sportbereichen sind saubere, geeignete Hallen- oder Kletterschuhe zu tragen. Barfußtraining ist nicht gestattet. Für die Trampolinanlage gilt abweichend: Schuhe sind verboten und Sprungsocken mit rutschhemmender Sohle verpflichtend.
- Sicherheitsnetze. Sicherheitsnetze, Traversen, Aufhängungen und sonstige nicht ausdrücklich als Sportelemente freigegebene Bauteile dürfen nicht beklettert oder belastet werden.
- Defekte und Gefahrenstellen. Defekte Geräte, beschädigte Matten oder sonstige Gefahrenstellen sind unverzüglich dem Personal zu melden. Die betroffenen Elemente dürfen bis zur Freigabe nicht benutzt werden.
- Unfälle. Unfälle und Vorfälle, bei denen Personen verletzt wurden oder beinahe verletzt worden wären, sind unverzüglich dem Personal zu melden.
- Rauchverbot. Im gesamten Bereich der Monkey Factory gilt Rauchverbot.
- Alkohol und Drogen. Die Sportbereiche dürfen nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen die Reaktions- oder Wahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigenden Substanzen benutzt werden.
Hygiene, Speisen, Tiere und Wertgegenstände
- Zerbrechliche Gefäße und Tiere. Zerbrechliche Gefäße, insbesondere Glasflaschen, sowie Haustiere dürfen nicht in die Sportbereiche mitgenommen werden.
- Speisen und Getränke. Speisen und Getränke dürfen ausschließlich im Bistro und nicht in den Sportbereichen konsumiert werden.
- Magnesium. Magnesium ist ausschließlich in Form von Chalkballs oder Liquid Chalk erlaubt. Offenes Magnesiumpulver darf nicht in die Kletterhalle mitgenommen werden.
- Wertgegenstände. Für verlorene, gestohlene oder beschädigte Wertgegenstände in Garderoben und Sportbereichen kann keine Haftung übernommen werden.
2. Spezielle Regeln für die Seilkletteranlage
Die folgenden Bestimmungen gelten ergänzend zur allgemeinen Hallenordnung für das Toprope- und Vorstiegsklettern sowie für die angrenzenden Boulderbereiche.
- Partnercheck. Vor jedem Einstieg in die Seilkletteranlage ist ein vollständiger Partnercheck durchzuführen.
- Eine Person pro Sicherungslinie. Pro Sicherungslinie ist immer nur eine kletternde Person erlaubt. Das Ausqueren aus der Route ist nicht gestattet. Auch seitlich ist auf ausreichenden Abstand zu achten. Die Sturzräume im Einstiegsbereich der Boulder-, Vorstiegs- und Topropewände sind freizuhalten. Es darf niemals unter einer kletternden Person geklettert oder gestanden werden.
- Anlagenteile nicht verändern. Griffe, Tritte, Haken, Expressschlingen, Umlenker und Topropeseile dürfen von Nutzerinnen und Nutzern weder neu angebracht noch verändert oder entfernt werden. Künstliche Klettergriffe können sich trotz Kontrollen unvorhersehbar lockern oder brechen. Auffälligkeiten sind sofort zu melden. Soweit gesetzlich zulässig, wird eine Haftung des Betreibers für die Festigkeit der angebrachten Griffe ausgeschlossen.
- Herabfallendes Material. Mit herabfallendem Kleinmaterial ist stets zu rechnen. Die Verwendung eines geeigneten Kletterhelms wird empfohlen.
- Geeignete Kleidung und Ausrüstung. Das Klettern ist nur mit Kletterschuhen oder abriebfreien Hallenschuhen gestattet. Straßenschuhe, Socken oder Barfußklettern sind aus hygienischen Gründen untersagt. Uhren, Ringe, Schmuckstücke, Armbänder und vergleichbare Gegenstände sind wegen der Verletzungsgefahr abzulegen. Piercings sind zu entfernen, abzudecken oder sicher abzukleben. Lange Haare sind zusammenzubinden; Kopftücher, Krawatten und andere lose Kleidungsstücke sind nicht zulässig.
- Bouldern. Seilfreies Klettern ist ausschließlich an den dafür vorgesehenen niedrigen Boulderwänden erlaubt. Bouldermatten sind Sturzraum und müssen jederzeit freigehalten werden.
- Aufmerksames Sichern. Jede sichernde Person muss das verwendete Sicherungssystem sicher beherrschen und mit höchster Aufmerksamkeit sichern. Die Verwendung von Mobiltelefonen, MP3-Playern oder ähnlichen Geräten während des Kletterns und Sicherns ist verboten. Sichern im Liegen oder Sitzen ist nicht zulässig.
- Sicherungsgeräte und Seile. Es dürfen nur normgeprüfte Sicherungsgeräte verwendet werden. Jedes freie Seilende ist mit einem geeigneten Knoten gegen Durchrutschen zu sichern. Damit alle Routen beklettert werden können, müssen verwendete Seile mindestens 30 Meter lang sein. Bei kürzeren Seilen ist besondere Vorsicht geboten. In jede Umlenkung darf nur ein Seil eingehängt werden; bei zwei Seilen besteht Durchschmelzungsgefahr.
- Gewichtsunterschiede und Ablassen. Bei großen Gewichtsunterschieden zwischen den Kletterpartnerinnen und Kletterpartnern ist besondere Vorsicht erforderlich. Kletternde Personen sind langsam und gleichmäßig abzulassen. Vor dem Ablassen ist das Seil in beide Umlenkkarabiner einzuhängen und eindeutig Kontakt mit der sichernden Person aufzunehmen.
- Topropeklettern. Topropeklettern an Zwischensicherungen ist verboten. Wird die Umlenkung am Ende einer Route nicht erreicht, muss das Seil abgezogen werden. Von der Monkey Factory eingerichtete Topropeseile dürfen nicht verändert werden. Wird beim Topropeklettern mit Karabinern in das Seil eingehängt, müssen zwei Schraubkarabiner oder gleichwertige verschließbare Karabiner gegengleich verwendet werden.
- Vorstiegsklettern. Beim Vorstieg muss jede in der Route vorhandene Zwischensicherung eingehängt werden. Die kletternde Person muss direkt in das Seil eingebunden sein. Empfohlen wird das direkte Einbinden mit einem Achterknoten.
- Gruppen und Kurse. Bei Gruppen sind die jeweiligen volljährigen Leiterinnen und Leiter für die Einhaltung der Hallenordnung durch die Gruppenmitglieder verantwortlich. Kurse dürfen nur nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung durch die Monkey Factory abgehalten werden.
3. Spezielle Regeln für die Ninja-Anlage
Bitte beachte die folgenden zusätzlichen Regeln, damit alle Besucherinnen und Besucher sicher und fair trainieren können.
Allgemeine Sicherheit
- Mindestalter. Der große Ninja-Frame ist nur für Kinder ab 6 Jahren freigegeben. Jüngere Kinder dürfen diesen Bereich nicht betreten.
- Traversen und Aufhängungen. Das Beklettern oder Belasten von Traversen und Aufhängungen ist strengstens verboten.
- Schwarze Aufstiegshilfen. Die schwarzen Boxen dürfen nur außerhalb des Ninja-Frames bzw. hinter den Säulen zum Einstieg in den Parcours verwendet werden.
Ninja-Turm: Wall, Kamin und Himmelsleiter
- Freigabe erforderlich. Der Ninja-Turm darf nur nach vorheriger Absprache und ausdrücklicher Freigabe durch das Personal der Monkey Factory benutzt werden.
Hindernisse und mobile Ausrüstung
- Hindernisse. Hindernisse dürfen nicht eigenmächtig umgehängt, ausgehängt, verstellt oder verändert werden.
- Mobile Griffe. Canes, Haken, Picker, Bügel, Stangen und vergleichbare mobile Elemente sind sorgfältig zu behandeln und nach Gebrauch wieder an ihren ursprünglichen Platz zurückzubringen.
Matten, Würfel und Balance-Bereich
- Weiche Würfel. Die weichen Würfel dürfen im gesamten Ninja-Bereich als Aufstiegshilfe für Hindernisse verwendet werden.
- Autoreifen. Die Autoreifen im Balance-Bereich dürfen nicht umgedreht werden.
- Bodenmarkierungen. Matten oder Würfel, die innerhalb einer Bodenmarkierung liegen, dürfen nicht entfernt oder verschoben werden.
4. Spezielle Regeln für die Trampolinanlage
Trampolinspringen birgt auch bei bestimmungsgemäßer Nutzung ein erhöhtes Verletzungsrisiko. Sprünge und Tricks sind nur kontrolliert und innerhalb des eigenen Könnens auszuführen.
Zutritt, Alter und Aufsicht
- Mindestalter 4 Jahre. Die Trampolinanlage darf ab dem vollendeten 4. Lebensjahr benutzt werden.
- Begleitung von Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen die Trampolinanlage nur unter Aufsicht einer volljährigen Begleitperson nutzen. Bei Kindern im Alter von 10 bis unter 14 Jahren ist es ausreichend, wenn sich die Aufsichtsperson während der Nutzung in der Gesamtanlage der Monkey Factory aufhält und jederzeit erreichbar ist. Die Aufsichtspflicht ist aktiv und verantwortungsvoll wahrzunehmen. Eine Aufsichtsperson darf höchstens zwei Kinder gleichzeitig beaufsichtigen.
- Gültiger Sprungslot. Der Zutritt ist nur mit gültiger Buchung beziehungsweise Eintrittsberechtigung, zugewiesenem Armband und innerhalb des gebuchten Zeitfensters gestattet. Die Trampolinfläche ist nach Ende des Sprungslots unverzüglich zu verlassen.
- Sicherheitseinweisung. Vor der ersten Nutzung sind die Sicherheitshinweise des Personals sowie die Beschilderung an der Anlage vollständig zu beachten.
- Gesundheitliche Eignung. Bei akuten Verletzungen, Schmerzen, Schwindel, Kreislaufproblemen oder sonstigen gesundheitlichen Einschränkungen darf nicht gesprungen werden. Schwangere Personen und Personen mit relevanten Vorerkrankungen sollen die Anlage nur nach vorheriger ärztlicher Freigabe nutzen.
Kleidung und persönliche Gegenstände
- Sprungsockenpflicht. Auf der gesamten Trampolinfläche sind geeignete Sprungsocken mit rutschhemmender Sohle verpflichtend. Das Springen mit Schuhen, barfuß oder in gewöhnlichen Socken ist nicht gestattet. Sprungsocken können an der Rezeption erworben werden.
- Geeignete Kleidung. Es ist eng anliegende, sportgeeignete Kleidung ohne harte, scharfkantige oder abstehende Teile zu tragen. Gürtel, große Schnallen, Schmuck, Uhren, Schlüssel und vergleichbare Gegenstände sind vor dem Springen abzulegen.
- Leere Taschen. Mobiltelefone, Münzen, Schlüssel und sonstige lose Gegenstände dürfen nicht auf die Trampolinfläche mitgenommen werden. Sämtliche Taschen sind vor dem Springen vollständig zu leeren.
- Speisen und Getränke. Essen, Trinken, Kaugummi und sonstige Gegenstände im Mund sind auf der gesamten Trampolinfläche verboten.
Sicheres Springen
- Eine Person pro Sprungfeld. Auf einem einzelnen Trampolin- oder Landefeld darf sich jeweils nur eine Person befinden. Vor dem Betreten muss das Feld vollständig frei sein.
- Kein Doppelspringen. Das bewusste Katapultieren einer anderen Person durch gleichzeitiges Springen (Double Bouncing) ist strengstens verboten.
- Rücksicht nehmen. Rennen, Schubsen, Raufen, Fangen, absichtliche Zusammenstöße und unkontrolliertes Wechseln zwischen Sprungfeldern sind nicht gestattet.
- Kontrollierte Landung. Es ist möglichst mittig und kontrolliert auf beiden Füßen zu landen. Landungen auf Kopf oder Nacken sowie Sprünge in belegte Felder sind verboten.
- Rahmen und Polster. Das gezielte Springen oder Landen auf Rahmen, Randpolstern und Abdeckungen ist zu vermeiden. Diese Flächen dürfen nicht als Sitz-, Liege- oder Ruhefläche verwendet werden.
- Pausen. Wer eine Pause benötigt, muss die Trampolinfläche verlassen und sich in den dafür vorgesehenen Warte- oder Aufenthaltsbereich begeben.
- Saltos und Tricks. Saltos, Schrauben und andere akrobatische Elemente dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie sicher beherrscht werden und ausreichend Platz vorhanden ist. Mehrfachsaltos sowie besonders riskante Tricks sind nur im Rahmen eines betreuten Trainings oder nach ausdrücklicher Freigabe durch das Personal zulässig.
- High-Performance-Trampoline und Longtramp. Diese Geräte dürfen ausschließlich entsprechend ihrer vorgesehenen Sprungrichtung, der Beschilderung und den Anweisungen des Personals genutzt werden. Absprung- und Landebereich müssen vor jedem Versuch vollständig frei sein.
- Wallrunning. Wallrunning ist ausschließlich an der dafür vorgesehenen Station erlaubt. Es darf jeweils nur eine Person die Station benutzen. Das Beklettern oder Festhalten an Wänden, Netzen, Rahmen und Aufhängungen außerhalb der vorgesehenen Bewegungsabläufe ist verboten.
- Keine Sprünge auf den Hallenboden. Von Trampolinen, Plattformen oder erhöhten Bereichen darf nicht auf den Hallenboden, in Verkehrswege oder auf nicht dafür vorgesehene Matten gesprungen werden.
- Anweisungen und Sperren. Das Personal kann einzelne Geräte, Sprungfelder oder die gesamte Trampolinanlage aus Sicherheitsgründen jederzeit sperren. Sperren, Absperrungen und Nutzungsvorgaben sind ausnahmslos einzuhalten.
- Beschwerden und Vorfälle. Bei Schmerzen, Schwindel, Übelkeit oder Unsicherheit ist das Springen sofort zu beenden. Verletzungen, Beinaheunfälle und Schäden an der Anlage sind unverzüglich dem Personal zu melden.
Wichtig: Sicherheit geht vor. Bei Unklarheiten oder Unsicherheit bitte vor der Nutzung unbedingt das Personal der Monkey Factory ansprechen.