Allgemeine Geschäftsbedingungen
Monkey Factory GmbH
Für die Nutzung der Gesamtanlage sowie für Mitgliedschaften, Buchungen, Kurse und Veranstaltungen
Stand: 18.August 2026
1. Geltung und Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB„) gelten für alle Verträge der Monkey Factory GmbH, Wienerfeldstraße 6, 2120 Wolkersdorf im Weinviertel (im Folgenden „Betreiber„) über die Nutzung der von ihr betriebenen Sport-, Fitness-, Kletter-, Boulder-, Ninja-, Parkour- und Trampolinbereiche sowie für Kurse, Veranstaltungen, Zeitfenster und sonstige Angebote (zusammen im Folgenden „Gesamtanlage„).
1.2 Als „Kunden“ gelten sowohl Mitglieder als auch Tagesgäste, Kursteilnehmer, Besucher, Begleitpersonen und Personen, für die eine Buchung vorgenommen wird. Als „Nutzer“ gelten alle Personen, die Bereiche oder Angebote der Gesamtanlage tatsächlich nutzen.
1.3 Diese AGB sowie die jeweils für einzelne Bereiche geltenden und vor Vertragsabschluss zugänglich gemachten Hallen-, Sicherheits- und Benutzungsregeln sind Bestandteil des Vertrages. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
1.4 Die jeweils geltende Fassung der AGB ist über die Website des Betreibers abrufbar und wird dem Kunden nach vollständig ausgefüllter Erstanmeldung per E-Mail übermittelt. Für den jeweiligen Vertrag ist grundsätzlich jene Fassung maßgeblich, die bei Vertragsabschluss vereinbart wurde.
2. Vertragsschluss und Buchung
2.1 Verträge können in der Gesamtanlage, über die Website, über ein vom Betreiber eingesetztes Buchungssystem oder auf andere ausdrücklich angebotene Weise abgeschlossen werden.
2.2 Eine Online-Buchung stellt ein verbindliches Angebot des Kunden dar. Der Vertrag kommt mit der Buchungs- oder Zahlungsbestätigung des Betreibers zustande. Eine bloße technische Eingangsbestätigung gilt nur dann als Annahme, wenn dies darin ausdrücklich erklärt wird.
2.3 Bei Mitgliedschaften richten sich Laufzeit, Leistungsumfang und Entgelt nach dem Mitgliedschaftsvertrag. Bei Einzelbuchungen richten sich Leistungsumfang, Termin, Dauer und Preis nach der jeweiligen Buchungsbestätigung.
2.4 Verträge mit Minderjährigen werden nur im Rahmen ihrer gesetzlichen Geschäftsfähigkeit oder mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters abgeschlossen. Soweit eine schriftliche Einverständnis- oder Haftungserklärung verlangt wird, muss diese vor der Nutzung vollständig vorliegen.
2.5 Wer für weitere Personen bucht, hat diese vor der Nutzung über diese AGB und die einschlägigen Sicherheitsregeln zu informieren. Die buchende Person darf Erklärungen für andere volljährige Personen nur abgeben, wenn sie dazu bevollmächtigt ist. Erklärungen für Minderjährige dürfen nur vom gesetzlichen Vertreter oder einer dazu befugten Person abgegeben werden.
3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
3.1 Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Vertrag, der Buchungsbestätigung und den gewählten Zusatzleistungen oder Paketen.
3.2 Eine Mitgliedschaft, Eintrittsberechtigung oder Buchung ist persönlich und darf ohne Zustimmung des Betreibers nicht übertragen oder weitergegeben werden. Punkt 6.5 bleibt unberührt.
3.3 Der Betreiber darf einzelne Geräte, Hindernisse, Trampoline oder Teilbereiche aus Sicherheits-, Wartungs-, Reparatur- oder Organisationsgründen vorübergehend sperren, wenn dies sachlich erforderlich und für Kunden zumutbar ist. Gesetzliche Gewährleistungs-, Preisminderungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
3.4 Ein bestimmtes Gerät, Hindernis, Trampolin oder ein bestimmter Trainer ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Zutritt und allgemeine Verhaltensregeln
4.1 Allgemeine Regeln
4.1.1 Trainer, Betreuungs- oder Aufsichtspersonen sind nicht während sämtlicher Öffnungszeiten in allen Bereichen anwesend. Bereiche, die eine Einweisung, Freigabe oder Aufsicht erfordern, dürfen ohne diese nicht benutzt werden.
4.1.2 Den Anweisungen des Betreibers und seiner Mitarbeiter ist aus Sicherheitsgründen unverzüglich Folge zu leisten.
4.1.3 Der Zutritt und die Nutzung sind untersagt, wenn eine Person durch Alkohol, illegale Sucht- oder Betäubungsmittel, Medikamente oder sonstige Umstände in ihrer sicheren Sportausübung wesentlich beeinträchtigt ist.
4.1.4 Waffen, illegale Sucht- oder Betäubungsmittel sowie nicht zugelassene leistungssteigernde Mittel dürfen nicht in die Gesamtanlage mitgebracht werden. Der Konsum mitgebrachter alkoholischer Getränke ist untersagt.
4.1.5 Tiere dürfen nicht mitgebracht werden; gesetzlich erforderliche Assistenzhunde sind ausgenommen, soweit dadurch keine konkrete Sicherheitsgefährdung entsteht.
4.1.6 Kinder sind entsprechend ihrem Alter und dem genutzten Bereich zu beaufsichtigen. Die bloße Anwesenheit von Mitarbeitern ersetzt eine erforderliche Aufsicht durch den gesetzlichen Vertreter oder die volljährige Begleitperson nicht, sofern keine ausdrücklich betreute Veranstaltung oder kein ausdrücklich betreuter Kurs gebucht wurde.
4.1.7 Fluchtwege, Sicherheitszonen, Matten, Anlauf- und Landebereiche sind freizuhalten. Beschädigungen, Verunreinigungen, lose Teile oder andere Gefahrenquellen sind unverzüglich einem Mitarbeiter zu melden. Erkennbar beschädigte oder gesperrte Einrichtungen dürfen nicht benutzt werden.
4.2 Sport-, Boulder-, Ninja- und Parkourbereiche
4.2.1 Die Sport-, Boulder-, Ninja- und Parkourbereiche dürfen nur von Personen genutzt werden, die über die für die jeweilige Übung erforderlichen Kenntnisse und körperlichen Fähigkeiten verfügen oder von einer fachkundigen Person angeleitet werden.
4.2.2 Bouldern, Ninja-Training und Parkour sind mit typischen, trotz ordnungsgemäßer Sicherung nicht vollständig vermeidbaren Risiken verbunden, insbesondere mit Stürzen, Fehlgriffen, Fehltritten und Zusammenstößen. Nutzer müssen ihr Verhalten, die Übungsauswahl und die Intensität an ihr eigenes Können, die örtlichen Gegebenheiten und andere Personen anpassen.
4.2.3 Matten- und Sturzbereiche dürfen nicht als Aufenthaltsfläche verwendet werden. Vor Beginn einer Übung ist sicherzustellen, dass Anlauf-, Bewegungs-, Sturz- und Landebereich frei sind.
4.3 Kletteranlage
4.3.1 Die Kletteranlage darf nur von Personen genutzt werden, deren gesundheitlicher und körperlicher Zustand eine sichere Nutzung zulässt. Bei Zweifeln ist vorab ärztlicher Rat einzuholen.
4.3.2 Klettern ist eine Risikosportart. Die jeweils anerkannten Sicherungsregeln, Partnerchecks, Bedienungshinweise und Anweisungen des Betreibers sind einzuhalten. Eine Nutzung ohne die notwendigen Sicherungskenntnisse ist nur unter fachkundiger Anleitung zulässig.
4.3.3 Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage nur mit einem Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen, zur Aufsicht befugten Begleitperson nutzen, die während des gesamten Besuchs anwesend bleibt. Dies gilt nicht für ausdrücklich betreute Kurse oder Veranstaltungen, soweit dort eine Aufsicht durch den Betreiber vereinbart ist.
4.4 Fitnessstudio
4.4.1 Geräte dürfen nur bestimmungsgemäß und entsprechend den Bedienungs- und Sicherheitshinweisen verwendet werden. Vor der erstmaligen Nutzung oder bei Unklarheiten ist eine Einweisung einzuholen.
4.4.2 Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich zu behandeln. Gewichte und sonstige Trainingsmittel sind nach der Verwendung an den vorgesehenen Platz zurückzubringen.
4.4.3 Personen unter 16 Jahren dürfen das Fitnessstudio nur im Rahmen eines ausdrücklich dafür vorgesehenen und betreuten Angebots oder mit vorheriger Zustimmung des Betreibers nutzen. Kinder dürfen im Fitnessbereich nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
4.4.4 Mitgebrachte Gegenstände sind in den dafür vorgesehenen Ablagen oder Kästen zu verwahren und dürfen keine Flucht-, Trainings- oder Verkehrswege blockieren.
4.4.5 Zutrittsmedien und digitale Zutrittsberechtigungen sind persönlich und sorgfältig zu verwahren. Verlust oder Beschädigung sind unverzüglich zu melden. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Unbrauchbarmachung kann für ein neues physisches Zutrittsmedium ein angemessener, vorab bekannt gegebener Kostenersatz, höchstens jedoch EUR 60,00, verlangt werden.
4.5 Hygiene und Kleidung
4.5.1 Die Trainingsbereiche dürfen nur mit geeigneter Sportkleidung und – soweit für den jeweiligen Bereich vorgesehen – sauberen Sportschuhen benutzt werden. In den entsprechend gekennzeichneten Bereichen ist ein Handtuch als Unterlage zu verwenden.
4.5.2 In der Trampolinhalle sind geeignete Sprungsocken mit rutschhemmender Sohle verpflichtend. Straßenschuhe, normale Socken und Barfußnutzung sind dort nicht zulässig, sofern der Betreiber für einzelne Geräte nichts anderes vorgibt.
4.5.3 Die Mitnahme oder der Verzehr von Speisen und offenen Getränken in Trainings-, Matten-, Kletter- und Trampolinbereichen ist untersagt. Trinkflaschen dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen abgestellt werden.
4.5.4 Sämtliche Bereiche sind sauber zu halten. Abfälle sind in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
4.6 Rücksichtnahme, Hilfeleistung und Aufnahmen
4.6.1 Unnötiger Lärm, Belästigungen, Behinderungen und Gefährdungen anderer Personen sind zu unterlassen.
4.6.2 Foto- und Videoaufnahmen, auf denen andere Personen erkennbar sind, dürfen nur mit deren vorheriger Zustimmung angefertigt und nur im Rahmen der erteilten Zustimmung verwendet oder veröffentlicht werden. Aufnahmen für gewerbliche Zwecke bedürfen zusätzlich der vorherigen Zustimmung des Betreibers.
4.6.3 Bei Unfällen oder Verletzungen sind unverzüglich Mitarbeiter zu verständigen und im zumutbaren Umfang Erste-Hilfe-Maßnahmen zu setzen. Unfälle und sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Betreiber wahrheitsgemäß zu melden.
4.6.4 Gewerbliche Coachings, Kurse, Trainings oder sonstige entgeltliche Leistungen in der Gesamtanlage dürfen nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Betreiber angeboten oder durchgeführt werden.
5. Besondere Regeln für die Trampolinhalle
5.1 Die Nutzung der Trampolinhalle ist nur innerhalb eines gültig gebuchten oder zugewiesenen Zeitfensters und nach erfolgter Sicherheitseinweisung zulässig. Die Einweisung, die ausgehängten Trampolinregeln und die Anweisungen des Personals sind einzuhalten.
5.2 Die reguläre Nutzung ist ab dem vollendeten 4. Lebensjahr zulässig. Minderjährige unter 14 Jahren dürfen die Trampolinhalle nur mit einer während des gesamten Aufenthalts anwesenden, volljährigen und zur Aufsicht befugten Begleitperson nutzen. Für ausdrücklich betreute Kurse oder Veranstaltungen können gesonderte Alters- und Aufsichtsregeln gelten.
5.3 Nutzer dürfen nur Übungen und Sprünge ausführen, die sie sicher beherrschen. Saltos, Drehungen, Wallrunning und andere anspruchsvolle Elemente dürfen nur bei ausreichender Erfahrung, freiem Landebereich und unter Einhaltung der jeweiligen Bereichsregeln ausgeführt werden. Eine Einweisung ist keine Bestätigung, dass ein Nutzer eine bestimmte Übung körperlich oder technisch beherrscht.
5.4 Es darf grundsätzlich nur eine Person gleichzeitig auf einem einzelnen Trampolinfeld springen. Doppelsprünge, gegenseitiges Katapultieren, Schubsen, Ringen, Rennen über belegte Sprungflächen sowie das absichtliche Springen auf Rahmen, Abdeckungen oder andere Personen sind untersagt. Landebereiche sind unverzüglich zu verlassen.
5.5 Das Sitzen oder Liegen auf Sprung-, Anlauf- und Landeflächen ist nicht gestattet. Ein Wechsel zwischen Trampolinen darf nur über die vorgesehenen Wege und bei freiem Bereich erfolgen.
5.6 Schmuck, Uhren, Schlüssel, Mobiltelefone, Kameras, harte oder scharfkantige Gegenstände und lose Gegenstände sind vor der Nutzung abzulegen. Taschen und Kleidung sind so zu sichern, dass nichts herausfallen kann. Kaugummi, Speisen und Getränke sind auf den Sprungflächen verboten. Lange Haare sind zusammenzubinden.
5.7 Herstellerseitige Gewichts-, Größen- und Nutzungsbeschränkungen sowie die vor Ort ausgewiesene maximale Personenzahl sind einzuhalten. Gesperrte Bereiche oder Geräte dürfen nicht betreten oder benutzt werden.
5.8 Nicht teilnehmen dürfen Personen, deren sichere Nutzung insbesondere aufgrund einer akuten Verletzung, Erkrankung, Kreislaufstörung, erheblichen Gleichgewichtsstörung oder vergleichbaren Einschränkung nicht gewährleistet ist. Bei Schwangerschaft, bestehenden Rücken-, Gelenk-, Herz-Kreislauf- oder neurologischen Beschwerden ist vor der Nutzung ärztlicher Rat einzuholen.
5.9 Die Aufsichtspflicht der Begleitperson umfasst insbesondere die Einhaltung der Alters-, Sicherheits- und Verhaltensregeln. Die Begleitperson muss in der Lage sein, unmittelbar einzugreifen. Dies gilt auch dann, wenn sie selbst nicht springt.
5.10 Bei Verstößen gegen Sicherheitsregeln kann die Nutzung ohne Verlängerung des Zeitfensters unterbrochen werden. Bei erheblicher oder wiederholter Gefährdung kann der Nutzer von der weiteren Nutzung ausgeschlossen werden. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere bei einer vom Betreiber zu vertretenden Pflichtverletzung, bleiben unberührt.
6. Terminbuchungen, Stornierung und Nichterscheinen
6.1 Dieser Punkt gilt für gebuchte Trampolin-Zeitfenster, Kurse, Personal Trainings, Veranstaltungen und sonstige termin- oder zeitraumgebundene Leistungen, sofern vor Vertragsabschluss keine abweichende Regelung vereinbart wurde.
6.2 Eine Stornierung muss über die dafür angebotene Online-Funktion oder in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang beim Betreiber.
6.3 Eine Stornierung oder Umbuchung auf einen anderen verfügbaren Termin ist bis spätestens sechs Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei möglich. Jede Buchung kann höchstens zweimal umgebucht werden. Nach der zweiten Umbuchung ist eine weitere Terminänderung ausgeschlossen.
Bei einer späteren Stornierung, einer nicht rechtzeitig vorgenommenen Umbuchung oder bei Nichterscheinen darf der Betreiber das vereinbarte Entgelt als Stornopauschale verlangen. Der Kunde kann nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Vom Betreiber ersparte Aufwendungen sowie Erlöse aus einer anderweitigen Vergabe des Platzes werden angerechnet.
6.4 Verspätetes Erscheinen berechtigt grundsätzlich nicht zur Verlängerung des gebuchten Zeitfensters oder zur Rückerstattung, weil nachfolgende Buchungen eingehalten werden müssen. Dies gilt nicht, wenn der Betreiber die Verspätung zu vertreten hat.
6.5 Bis zum Beginn kann der Kunde nach vorheriger Mitteilung eine geeignete Ersatzperson benennen, sofern keine personenbezogenen Teilnahmevoraussetzungen entgegenstehen. Für Minderjährige müssen die erforderlichen Zustimmungen und Erklärungen rechtzeitig vorliegen.
6.6 Kann der Betreiber einen Termin nicht durchführen, bietet er nach Wahl des Kunden einen zumutbaren Ersatztermin oder die Rückzahlung des auf die ausgefallene Leistung entfallenden Entgelts an. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
6.7 Bei höherer Gewalt oder anderen vom Betreiber nicht zu vertretenden Umständen kann ein Termin verschoben oder abgesagt werden. Bereits bezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet oder auf Wunsch des Kunden gutgeschrieben. Ansprüche auf Ersatz mittelbarer Aufwendungen, etwa Reise- oder Nächtigungskosten, bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
7. Gesundheit, Eigenverantwortung und Haftung
7.1 Sportliche Betätigung, insbesondere Klettern, Bouldern, Ninja-Training, Parkour und Trampolinspringen, ist mit typischen Verletzungsrisiken verbunden, die auch bei ordnungsgemäßem Zustand der Anlage und Einhaltung aller Regeln nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Nutzer wählen Übungen, Umfang und Intensität eigenverantwortlich entsprechend ihrem Können und Gesundheitszustand.
7.2 Der Betreiber ist nicht verpflichtet, die medizinische oder körperliche Eignung eines Nutzers zu untersuchen. Bei Schmerzen, Schwindel, Übelkeit, Atemnot oder anderen Beschwerden ist die Aktivität sofort abzubrechen und erforderlichenfalls medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
7.3 Die Hinweise zur Eigenverantwortung und zu sporttypischen Risiken stellen keinen Ausschluss der Haftung des Betreibers dar. Der Betreiber haftet für von ihm oder von Personen, für die er einzustehen hat, schuldhaft verursachte Personenschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden wird nicht ausgeschlossen oder beschränkt.
7.4 Bei sonstigen Schäden haftet der Betreiber bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
7.5 Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände haftet der Betreiber nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung besteht insbesondere nicht, wenn den Betreiber keine Verletzung einer ihm obliegenden Verwahrungs- oder Sorgfaltspflicht trifft. Wertgegenstände sollen nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden.
7.6 Kunden haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die sie schuldhaft verursachen. Gesetzliche Vertreter und Aufsichtspersonen haften nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere bei schuldhafter Verletzung ihrer Aufsichtspflichten.
8. Videoüberwachung
8.1 In der entsprechend gekennzeichneten Trampolinhalle findet eine dauerhafte Videoaufzeichnung statt. Die Aufnahmen werden ausschließlich auf einer lokalen Festplatte gespeichert und nicht in einen Cloudspeicher übertragen. Sie dienen dem Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum, der Wahrnehmung des Hausrechts sowie der Prävention und Aufklärung von Diebstahl, Vandalismus, unbefugtem Zutritt und sonstigen sicherheitsrelevanten Vorfällen.
8.2 In den übrigen entsprechend gekennzeichneten Bereichen der Gesamtanlage werden die Kameras ausschließlich außerhalb der bekannt gegebenen Öffnungszeiten bei erkannter Bewegung zur Aufzeichnung aktiviert. Diese Aufzeichnungen dienen dem Einbruchschutz, dem Schutz des Eigentums, der Wahrnehmung des Hausrechts sowie der Prävention und Aufklärung von Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und unbefugtem Zutritt. Die Speicherung erfolgt über den Cloud-Dienst Arlo Secure.
8.3 Rechtsgrundlage ist jeweils Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die berechtigten Interessen des Betreibers liegen im Schutz von Kunden, Mitarbeitern, Besuchern, Anlagen und Eigentum sowie in der Sicherung von Beweismitteln bei konkreten Vorfällen. Die Videoüberwachung dient nicht der Leistungs- oder Verhaltenskontrolle von Mitarbeitern.
8.4 Es werden nur die für die genannten Zwecke erforderlichen Flächen erfasst. Umkleiden, Sanitärbereiche, Zugänge zu WC-Anlagen, Pausenräume und vergleichbare besonders geschützte Bereiche werden nicht überwacht. Eine Tonaufzeichnung oder biometrische Gesichtserkennung findet nicht statt.
8.5 Die Videoüberwachung ersetzt weder eine vorgeschriebene Aufsicht noch die Eigenverantwortung der Nutzer. Eine durchgehende Live-Beobachtung der Kamerabilder ist nicht geschuldet.
8.6 Aufzeichnungen beider Systeme werden grundsätzlich nach spätestens 72 Stunden automatisch gelöscht oder überschrieben. Im konkreten Anlassfall gesicherte Sequenzen dürfen so lange aufbewahrt werden, wie dies zur Aufklärung, Beweissicherung oder Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
8.7 Zugriff erhalten nur ausdrücklich berechtigte Personen. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies erforderlich und rechtlich zulässig ist, insbesondere an Sicherheits- oder Strafverfolgungsbehörden, Gerichte, Versicherungen, Rechtsvertreter oder vertraglich gebundene technische Dienstleister. Für die Cloud-Aufzeichnungen wird Arlo Secure als technischer Dienst eingesetzt.
8.8 Die Videoüberwachung wird vor Betreten des jeweiligen Aufnahmebereichs deutlich gekennzeichnet. Weitere Informationen nach Art. 13 DSGVO, insbesondere zu den beiden Aufzeichnungssystemen, Empfängern, internationalen Datenübermittlungen, Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten, enthält der Datenschutzhinweis im Anhang und die vor Ort beziehungsweise online bereitgestellte Datenschutzinformation. Das Betreten der Anlage wird nicht als datenschutzrechtliche Einwilligung behandelt.
9. Öffnungs- und Nutzungszeiten
9.1 Die aktuellen Öffnungs- und Nutzungszeiten werden vor Ort und auf der Website bekannt gegeben. Gebuchte Angebote und Zeitfenster können von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichen.
9.2 Der Zutritt zum Fitnessstudio ist im Rahmen der jeweils vereinbarten Mitgliedschaft und der bekannt gegebenen Zutrittszeiten mit einem gültigen Zutrittsmedium möglich.
9.3 Geringfügige Änderungen von Öffnungs- oder Zutrittszeiten sind zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt und für Kunden zumutbar sind. Bei Dauerschuldverhältnissen werden planbare Änderungen rechtzeitig vorab bekannt gegeben. Gesetzliche Rechte bei wesentlichen Einschränkungen bleiben unberührt.
10. Entgelt und Zahlung
10.1 Das vereinbarte Entgelt und dessen Fälligkeit ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder der Buchungsbestätigung. Preise verstehen sich gegenüber Verbrauchern einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger unvermeidbarer Preisbestandteile.
10.2 Der erste monatliche Mitgliedsbeitrag ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, am Tag des Vertragsabschlusses fällig. Dieser Kalendertag bildet den individuellen monatlichen Fälligkeitstag der Mitgliedschaft. Die weiteren Mitgliedsbeiträge sind jeweils monatlich im Voraus am selben Kalendertag fällig. Gibt es diesen Kalendertag in einem Monat nicht, ist der Beitrag am letzten Kalendertag dieses Monats fällig. Jeder monatliche Mitgliedsbeitrag berechtigt zur Nutzung der vereinbarten Leistungen vom jeweiligen Fälligkeitstag bis einschließlich des Tages vor dem nächsten Fälligkeitstermin.
10.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Notwendige, zweckentsprechende und angemessene Betreibungs- oder Einbringungskosten können nach den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden.
10.4 Soweit im Mitgliedschaftsvertrag eine Wertsicherung vereinbart ist, dient der von Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle tretender Index als Maßstab. Bezugsgröße ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Schwankungen nach oben oder unten bis ausschließlich 2 % bleiben zunächst unberücksichtigt. Bei Überschreiten wird der Beitrag im Verhältnis der Indexänderung erhöht oder vermindert und kaufmännisch auf volle 10 Cent gerundet. Bei jeder Anpassung bildet die dafür herangezogene Indexzahl die neue Bezugsgröße. Preisänderungen werden vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.
11. Vertragsdauer, Kündigung und Aussetzung von Mitgliedschaften
11.1 Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Mitgliedschaftsvertrag. Soweit dort nichts anderes vereinbart ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.
11.2 Soweit im Mitgliedschaftsvertrag keine ausdrücklich abweichende individuelle Regelung getroffen wurde, kann die Mitgliedschaft jederzeit in Textform, insbesondere per E-Mail an office@monkeyfactory.at, gekündigt werden.
Nach Zugang der Kündigung werden noch genau drei reguläre monatliche Mitgliedsbeiträge zu den für die jeweilige Mitgliedschaft geltenden individuellen Fälligkeitsterminen fällig. Beiträge, die bereits vor dem Zugang der Kündigung fällig waren, zählen nicht zu diesen drei Zahlungen.
Die Mitgliedschaft und die Berechtigung zur Nutzung der vereinbarten Leistungen enden mit Ablauf jenes Mitgliedschaftszeitraums, der durch den dritten nach Zugang der Kündigung fälligen Mitgliedsbeitrag bezahlt wurde. Das Vertragsende fällt daher auf den Tag vor dem darauffolgenden regulären Fälligkeitstermin.
Geht die Kündigung an einem regulären Fälligkeitstag ein, gilt der an diesem Tag fällige Mitgliedsbeitrag bereits als fällig und zählt nicht zu den drei danach noch zu leistenden Zahlungen.
Zwingende gesetzliche Kündigungsrechte sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
Beispiele zur Kündigungsregel
Beispiel 1:
Vertragsabschluss und erster Fälligkeitstag: 18. August
Zugang der Kündigung: 15. September
Noch fällige Beiträge: 18. September, 18. Oktober und 18. November
Ende der Mitgliedschaft und des Leistungszugangs: 17. Dezember
Der am 18. November fällige dritte Beitrag bezahlt den Mitgliedschaftszeitraum vom 18. November bis einschließlich 17. Dezember.
Beispiel 2:
Vertragsabschluss und erster Fälligkeitstag: 18. August
Zugang der Kündigung: 20. September
Noch fällige Beiträge: 18. Oktober, 18. November und 18. Dezember
Ende der Mitgliedschaft und des Leistungszugangs: 17. Jänner
Der bereits am 18. September fällige Beitrag zählt nicht, da er vor dem Zugang der Kündigung fällig geworden ist.
Beispiel 3:
Vertragsabschluss und erster Fälligkeitstag: 5. Jänner
Zugang der Kündigung: 2. März
Noch fällige Beiträge: 5. März, 5. April und 5. Mai
Ende der Mitgliedschaft und des Leistungszugangs: 4. Juni
11.3 Der Betreiber kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen, insbesondere wenn
- der Kunde mit einem fälligen Mitgliedsbeitrag trotz Mahnung und einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen in Verzug bleibt,
- der Kunde wiederholt erheblich gegen Sicherheits- oder Verhaltensregeln verstößt und trotz Abmahnung keine Abhilfe schafft,
- der Kunde andere Personen vorsätzlich gefährdet oder in der Gesamtanlage eine vorsätzlich gerichtlich strafbare Handlung begeht oder
- die Fortsetzung des Vertrags aus einem anderen schwerwiegenden, vom Kunden zu vertretenden Grund unzumutbar ist.
Bei einer besonders schweren unmittelbaren Gefährdung ist eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich.
11.4 Eine Mitgliedschaft kann auf Antrag vorübergehend ausgesetzt werden, wenn das Mitglied aufgrund von Krankheit oder Unfall länger als 30 Tage am Training gehindert ist oder nach Vertragsabschluss von einer Schwangerschaft erfährt. Die Verhinderung ist durch eine geeignete ärztliche Bestätigung nachzuweisen. Gesundheitsdaten, die für die Entscheidung nicht erforderlich sind, müssen nicht offengelegt werden.
11.5 Während einer genehmigten Aussetzung ruht die Leistungspflicht des Betreibers und es sind für diesen Zeitraum keine Mitgliedsbeiträge zu entrichten. Nutzt das Mitglied die Gesamtanlage während einer Aussetzung, endet die Aussetzung mit der ersten Nutzung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
11.6 Im Fall einer Schwangerschaft endet die Aussetzung grundsätzlich acht Wochen nach Ende der Schwangerschaft, sofern nicht eine längere medizinisch bestätigte Verhinderung vorliegt.
11.7 Dauert eine krankheits- oder unfallbedingte Verhinderung länger als 90 Tage, kann das Mitglied den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Bindung an eine Mindestlaufzeit kündigen.
11.8 Das gesetzliche Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12. Betriebsunterbrechungen
12.1 Für notwendige Sanierungs-, Reinigungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten können Bereiche vorübergehend geschlossen werden. Planbare, die gesamte Anlage betreffende Unterbrechungen werden grundsätzlich mindestens sieben Tage vorab bekannt gegeben und auf das erforderliche Maß beschränkt.
12.2 Planbare Veranstaltungen oder Events, die zu einer wesentlichen Einschränkung des Fitnessstudios führen, werden Mitgliedern grundsätzlich mindestens 14 Tage vorher per E-Mail oder durch deutlich sichtbare Bekanntmachung mitgeteilt.
12.3 Bei nicht bloß geringfügigen Einschränkungen bleiben gesetzliche Ansprüche der Kunden auf angemessene Vertragsanpassung, Preisminderung oder Beendigung unberührt. Dies gilt auch bei einer länger dauernden Schließung aufgrund höherer Gewalt, soweit das Festhalten am unveränderten Vertrag unzumutbar wäre.
13. Sonderbestimmungen für Online-Verträge mit Verbrauchern
13.1 Bei online abgeschlossenen Mitgliedschaften oder anderen nicht termingebundenen Dienstleistungsverträgen kann der Verbraucher den Vertrag grundsätzlich binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht.
13.2 Zur Ausübung des Widerrufsrechts genügt eine eindeutige Erklärung an:
Monkey Factory GmbH
Wienerfeldstraße 6
2120 Wolkersdorf im Weinviertel
Telefon: +43 664 3556655
E-Mail: office@monkeyfactory.at
Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Das Muster-Widerrufsformular nach Punkt 16 kann verwendet werden, ist aber nicht verpflichtend.
13.3 Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass eine nicht termingebundene Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnt, hat er bei einem späteren Widerruf den gesetzlich vorgesehenen anteiligen Betrag für die bis dahin erbrachte Leistung zu zahlen. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Vertragserfüllung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung und Bestätigung der Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts.
13.4 Für online gebuchte Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für deren Erbringung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vereinbart ist – insbesondere Trampolin-Zeitfenster, Kurse und Veranstaltungen mit fixem Termin -, besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die vertraglichen Stornomöglichkeiten nach Punkt 6 bleiben davon unberührt.
13.5 Im Fall eines wirksamen Widerrufs erstattet der Betreiber erhaltene Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung, grundsätzlich mit demselben Zahlungsmittel. Gesetzlich geschuldeter Wertersatz nach Punkt 13.3 darf berücksichtigt werden.
14. Änderungen dieser AGB
14.1 Änderungen des vereinbarten Vertragsinhalts bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien, soweit nicht eine gesetzliche Grundlage oder eine bereits wirksam vereinbarte, inhaltlich bestimmte Anpassungsregel besteht.
14.2 Der Betreiber kann für zukünftige Vertragsabschlüsse jederzeit eine neue Fassung dieser AGB verwenden. Bestehende Verträge werden dadurch nicht automatisch geändert.
14.3 Rein redaktionelle Änderungen, die Rechte und Pflichten der Kunden nicht verändern, sowie gesetzlich zwingend erforderliche Hinweise dürfen berichtigt oder ergänzt werden. Kunden werden darüber in geeigneter Weise informiert.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Kunden haben bei Vertragsabschluss die für den Vertrag erforderlichen Angaben richtig und vollständig zu machen und Änderungen vertragsrelevanter Kontaktdaten unverzüglich bekannt zu geben.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gegenüber Verbrauchern tritt an die Stelle einer unwirksamen Bestimmung ausschließlich die gesetzliche Regelung; eine geltungserhaltende Reduktion zulasten des Verbrauchers findet nicht statt.
15.3 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingender Schutz des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird. Vertragssprache ist Deutsch.
15.4 Gegenüber Unternehmern sowie gegenüber Kunden, die weder Verbraucher sind noch in Österreich einen allgemeinen Gerichtsstand haben, wird – soweit gesetzlich zulässig – die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Betreibers vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
16. Muster-Widerrufsformular für Verbraucher
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und zurücksenden:
An:
Monkey Factory GmbH
Wienerfeldstraße 6
2120 Wolkersdorf im Weinviertel
E-Mail: office@monkeyfactory.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Vertrag abgeschlossen am:
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
Anhang: Datenschutzhinweis zur Videoüberwachung
1. Verantwortlicher
Monkey Factory GmbH
Wienerfeldstraße 6
2120 Wolkersdorf im Weinviertel
Telefon: +43 664 3556655
E-Mail: office@monkeyfactory.at
2. Aufzeichnungssysteme und verarbeitete Daten
Der Betreiber setzt zwei getrennte Aufzeichnungssysteme ein:
- Trampolinhalle: dauerhafte Videoaufzeichnung innerhalb der entsprechend gekennzeichneten Trampolinhalle; Speicherung ausschließlich auf einer lokalen Festplatte ohne Cloudspeicherung.
- Übrige gekennzeichnete Bereiche: bewegungsabhängige Videoaufzeichnung ausschließlich außerhalb der bekannt gegebenen Öffnungszeiten; Speicherung über den Cloud-Dienst Arlo Secure.
Verarbeitet werden Bildaufnahmen sowie technische Begleitdaten, insbesondere Aufnahmebereich, Aufnahmezeit und beim Arlo-System das auslösende Bewegungsereignis. Es erfolgt keine Tonaufzeichnung und keine biometrische Gesichtserkennung.
3. Zwecke und Rechtsgrundlage
Die Aufzeichnung in der Trampolinhalle erfolgt zum Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum, zur Wahrnehmung des Hausrechts sowie zur Prävention und Aufklärung sicherheitsrelevanter Vorfälle. Die bewegungsabhängige Aufzeichnung in den übrigen Bereichen erfolgt außerhalb der Öffnungszeiten zum Einbruchschutz, zum Schutz des Eigentums, zur Wahrnehmung des Hausrechts sowie zur Prävention und Aufklärung von Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und unbefugtem Zutritt.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die berechtigten Interessen bestehen im Schutz von Kunden, Mitarbeitern, Besuchern, Anlagen und Eigentum sowie in der Sicherung von Beweismitteln bei konkreten Vorfällen.
4. Erfasste Bereiche
Erfasst werden ausschließlich deutlich gekennzeichnete Flächen, soweit dies für die genannten Zwecke erforderlich ist. In der Trampolinhalle erfolgt die Aufzeichnung dauerhaft. In den übrigen gekennzeichneten Bereichen erfolgt eine Aufzeichnung nur außerhalb der bekannt gegebenen Öffnungszeiten und nur bei erkannter Bewegung. Umkleiden, Sanitärbereiche, Zugänge zu WC-Anlagen, Pausenräume und vergleichbare besonders geschützte Bereiche werden nicht überwacht. Öffentliche Flächen und fremde Grundstücke werden nicht erfasst.
5. Speicherdauer
Die lokal gespeicherten Aufnahmen der Trampolinhalle und die über Arlo Secure gespeicherten Aufnahmen der übrigen Bereiche werden grundsätzlich innerhalb von spätestens 72 Stunden automatisch gelöscht oder überschrieben. Im Anlassfall gesicherte Sequenzen werden nach Abschluss der erforderlichen Aufklärung beziehungsweise nach Wegfall gesetzlicher Aufbewahrungs- oder Verjährungsgründe gelöscht.
6. Speicherung, Empfänger und internationale Übermittlungen
Auf die lokal gespeicherten Aufnahmen der Trampolinhalle haben nur ausdrücklich befugte Personen des Verantwortlichen Zugriff. Eine Cloudübertragung dieser Aufnahmen findet nicht statt.
Für die außerhalb der Öffnungszeiten erstellten Aufnahmen der übrigen Bereiche wird Arlo Secure als Cloud- und Plattformdienst eingesetzt. Anbieter für Europa ist Verisure Arlo Europe DAC, handelnd als Arlo Europe, Regus City Gate, Building 1000, Units 1201 & 1202, City Gate Mahon, Cork T12 W7CV, Irland. Soweit Arlo die Kamerainhalte im Auftrag des Betreibers verarbeitet, wird Arlo als Auftragsverarbeiter eingesetzt. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von Arlo Europe (https://www.arlo.com/en_eu/about-us/privacy-policy).
Nach den Angaben von Arlo Europe kann Arlo unter anderem verbundene Unternehmen, Arlo Inc. als Plattformanbieter sowie technische Cloud- und IT-Dienstleister einbeziehen. Arlo strebt eine Verarbeitung innerhalb der EU beziehungsweise des EWR an; Übermittlungen in das Vereinigte Königreich, die Schweiz oder die USA können jedoch stattfinden. Arlo nennt hierfür Angemessenheitsbeschlüsse der Europäischen Kommission, das EU-US Data Privacy Framework oder EU-Standardvertragsklauseln als Übermittlungsgrundlagen und Garantien.
Darüber hinaus werden Aufnahmen nur im erforderlichen Anlassfall und soweit rechtlich zulässig an Sicherheits- oder Strafverfolgungsbehörden, Gerichte, Versicherungen oder Rechtsvertreter übermittelt. Eine Veröffentlichung oder Nutzung zu Werbezwecken findet nicht statt.
7. Bereitstellung und Widerspruch
Die Bilddaten werden beim Betreten der gekennzeichneten Trampolinhalle dauerhaft erhoben. In den übrigen gekennzeichneten Bereichen findet während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten keine Aufzeichnung statt; außerhalb der Öffnungszeiten wird eine Aufzeichnung bei erkannter Bewegung ausgelöst. Die Bereitstellung der Bilddaten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Gegen eine Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO besteht aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO. Ob dem Widerspruch entsprochen werden kann, ist anhand der gesetzlichen Interessenabwägung zu beurteilen.
8. Rechte betroffener Personen
Betroffene Personen haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch. Zur Bearbeitung einer Anfrage können Angaben zum ungefähren Zeitpunkt, zum Ort und zur Identifizierung der betroffenen Person erforderlich sein. Rechte und Freiheiten anderer aufgezeichneter Personen sind zu schützen.
9. Beschwerderecht
Betroffene Personen können sich bei der Österreichischen Datenschutzbehörde beschweren:
Österreichische Datenschutzbehörde
Barichgasse 40-42
1030 Wien
E-Mail: dsb@dsb.gv.at
Telefon: +43 1 52 152-0
10. Sicherheit
Der Betreiber trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Aufnahmen vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Veränderung und unzulässiger Weitergabe.