Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge der Monkey Factory GmbH, 2120 Wolkersdorf im Weinviertel, Wienerfeldstraße 6 (im Folgenden „Betreiber“) über die Nutzung des Fitnessstudios bzw der Sport- und Kletteranlage (im Folgenden „Gesamtanlage“).
1.2 Der Betreiber wird diese AGB im Eingangsbereich der Gesamtanlage aushängen. Für den Fall, dass der Betreiber online Vertragsabschlüsse anbietet, sind diese auch auf der Website abrufbar.
1.3 Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Betreiber abgeschlossenen Vertrages zur Betretung und Benutzung der Gesamtanlage berechtigt sind.
2. Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag zwischen dem Betreiber und dem Mitglied kommt durch Unterfertigung des Vertrages in der Gesamtanlage oder durch Abschluss des Vertrages über die Website des Betreibers („Online-Verträge“) zustande. Für Online-Verträge mit Verbrauchern gelten die Sonderbestimmungen nach Punkt 9. dieser AGB. Einzelvertragliche Regelungen im Vertrag gehen diesen AGB vor.
2.2 Bei Vertragsabschluss ist dem Mitglied eine Kopie des Vertrages zu übergeben. Dem Mitglied sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszufolgen.
2.3 Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.
3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
3.1 Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Vertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen (z.B. Getränkepass, Solarium, Sauna, Personal-Coaching).
3.2 Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.
4. Zutrittsgewährung und Verhaltensregeln
4.1 Nutzungsregel für die Gesamtanlage
4.1.1 Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit der Gesamtanlage anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich.
4.1.2 Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
4.1.3 Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.
4.1.4 Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in den Räumlichkeiten ist untersagt.
4.1.5 Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung der Gesamtanlage und deren Einrichtungen während der Öffnungszeiten und nach Maßgabe des Vertrages berechtigt. Begleitpersonen, wie Bodyguards oder Betreuer ist der Zutritt zur Gesamtanlage bis auf Widerruf nicht gestattet.
4.1.6 Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Gesamtanlage zu beaufsichtigen.
4.1.7 Die aktuelle Hallenordnung ist unbedingt Folge zu leisten. Diese ist der Homepage und dem Anschlag in der Gesamtanlage zu entnehmen.
4.2 Nutzungsregel für die Sportanlage
4.2.1 Zur Nutzung der Sportanlage (Boulder-, Ninja Warrior Trainingsbereich) sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der dort auszuführenden Sportarten verfügen oder die durch fachkundige Personen angeleitet werden. Bouldern, Ninja Warrior Training und Parkour erfordern wegen der damit verbundenen teils erheblichen (Sturz-) Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung des Kunden.
4.3 Nutzungsregel für Kletteranlage
4.3.1 Die Kletteranlage ist für alle Personen zugänglich, die nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder andere Personen darstellen könnte. Schwangeren wird von der Benutzung der Sportanlage ohne ärztliche Rücksprache abgeraten. Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage nur mit einem Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Begleitperson, die während des Besuchs anwesend bleiben, benutzen.
4.3.2 Der Betreiber weist ausdrücklich darauf hin, dass das Klettern eine gefährliche Sportart und mit einem kalkulierbarem Restrisiko verbunden ist. Aus diesem Grund ist ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Umsicht erforderlich. Das eigenständige Klettern sowie der Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Kletteranlage erfolgt auf eigene Gefahr.
4.4 Nutzungsregel für das Fitnessstudio
4.4.1 Sämtliche Geräte im Fitnessstudio dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung vom Betreiber oder dessen Mitarbeiter einzuholen.
4.4.2 Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.
4.4.3 Kinder unter 16 dürfen sich im Fitnessstudio nicht aufhalten und insbesondere dort nicht abgelegt werden.
4.4.4 Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht in der Gesamtanlage zurückgelassen werden.
4.4.5 Jedes Mitglied erhält bei Vertragsschluss einen Zutrittschip bzw. eine Freischaltung für die Zutrittskontrolle via Smartphone. Der Zutrittschip ist nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe des Zutrittschips ist untersagt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Zutrittschip sorgfältig zu verwahren. Jeder Verlust sowie jede Beschädigung ist dem Betreiber unverzüglich zu melden. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Unbrauchbarmachung des Zutrittschips durch das Mitglied ist für die Neuausstellung des Zutrittschips eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 60,– zu entrichten. Der alte Zutrittschip verliert mit Ausstellung des neuen Zutrittschips seine Gültigkeit.
4.5 Hygienevorschriften
4.5.1 Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat weiters ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen hintan zu halten.
4.5.2 Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt.
4.5.3 Sämtliche Bereiche der Gesamtanlage sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
4.6 Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen
4.6.1 Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.
4.6.2 Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.
4.6.3 Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.
4.7 Sonstiges
4.7.1 Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, um Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Mitglieder hintanzuhalten, können der Betreiber und seine Mitarbeiter Verhaltensanweisung erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Mitglieder, die diesen Verhaltensanweisungen nicht Folge leisten, können für eine angemessene Dauer der Gesamtanlage verwiesen werden.
4.7.2 Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung in der Gesamtanlage, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf voriger individueller Vereinbarung mit dem Betreiber.
4.7.3 Der Betreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.
4.7.4 Der Betreiber kann fallweise, unverbindlich und ohne hiezu verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung durchführen. Allfällige Empfehlungen des Betreibers und seiner Mitarbeiter spiegeln die subjektive Einschätzung des Coaches wider; die Auswahl des entsprechenden Trainingsprogramms obliegt stets allein dem Mitglied und liegt in dessen eigenen Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch.
5. Haftung
5.1 Der Betreiber haftet nicht für Sach- oder Personenschäden, die auf eigenes Fehlverhalten, auf Fehlverhalten durch andere Personen oder auf Fremdfirmen zurückzuführen sind.
5.2 Der Betreiber haftet ferner auch nicht für die Verluste von Kleidungsstücken, Wertgegenständen, Fahrrädern, etc. Es wird empfohlen Wertgegenstände in den Garderobenkästchen einzusperren bzw. nicht zurückzulassen.
5.3 Der Betreiber haftet lediglich bei eigener grober Fahrlässigkeit und/oder bei grober Fahrlässigkeit eines eigenen Erfüllungsgehilfen.
5.4 Bei mutwillig herbeigeführten Sachbeschädigungen oder Verschmutzungen behält sich der Betreiber vor, einen Schadenersatz einzuheben.
6. Öffnungszeiten
6.1 Die Öffnungszeiten der Sport- und Kletteranlage sind: Montag – Freitag: 14:00 bis 22:00 Uhr | Samstag, Sonntag & Feiertag: 10:00 bis 22:00 Uhr
6.2 Der Zutritt zum Fitnessstudio ist jeden Tag ab 5:00 Uhr bis 22:00 Uhr und ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft und nach Vorweisen eines Zutrittschips möglich.
6.3 Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, wenn sich dadurch die tägliche Öffnungszeit – im Vergleich zu den dem Vertrag zu Grunde liegenden Öffnungszeiten – um nicht mehr als eine Stunde ändert (z.B. 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr) und die wöchentliche Gesamtöffnungszeit dadurch nicht gemindert wird. Geplante Änderungen der Öffnungszeiten sind durch Aushang in der Gesamtanlage zumindest vierzehn Tage vor Wirksamwerden zu verkünden.
7. Entgelt
7.1 Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist jeweils am 5. eines Monats im Vorhinein zur Zahlung fällig. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn Sie am Fälligkeitstag veranlasst worden ist.
7.2 Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Betreiber berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsrückständen können darüber hinaus Betreibungskosten in der Höhe von bis zu EUR 10,– geltend gemacht werden, sofern die Kosten zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.
7.3 Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle tretender Index.
Als Bezugsgröße gilt die für den Monat des Vertragsschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Der sich neu ergebende Mitgliedsbetrag ist kaufmännisch auf volle 10 Cent zu runden.
8. Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages
8.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt – soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde – 3 Monate. Der Vertrag kann von beiden Seiten erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit (das bedeutet, dass der Vertrag mit Ablauf des letzten Tages der Mindestvertragslaufzeit endet) und nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils zum Ende eines jeden Kalendermonates gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner spätestens drei Monat vor Vertragsende zugegangen ist oder mitgeteilt wurde.
8.2. Der Betreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn:
8.2.1. das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird;
8.2.2. das Mitglied wiederholt und trotz zweimaliger erfolgloser Abmahnung erneut gegen die Vorschriften zur Nutzung der Gesamtanlage (Punkt 4. dieser AGB) verstößt;
8.2.3. das Mitglied in der Gesamtanlage eine gerichtlich strafbare Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann, setzt.
8.3. Das Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – vorübergehend aussetzen, wenn:
8.3.1. das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert wird; oder
8.3.2. das Mitglied nach Abschluss des Vertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt.
Die Verhinderung ist durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes oder eines entsprechenden ärztlichen Attests erforderlich.
8.4. Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Die Leistungen des Vertrages können vom Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen der Gesamtanlage in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht.
8.5. Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft.
8.6. Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 90 Tage an, kann das Mitglied den Vertrag kündigen, ohne an den Kündigungsverzicht, die Kündigungsfristen und Termine gebunden zu sein.
8.7. Das Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.
9. Betriebsunterbrechungen
9.1. Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur der Gesamtanlage sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang in der Gesamtanlage bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Betreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.
9.2. Im Falle von geplanten Veranstaltungen oder Events, die eine Betriebsunterbrechung des Fitnessstudios erforderlich machen, verpflichtet sich der Betreiber, alle Mitglieder mindestens 14 Tage vor dem geplanten Beginn der Unterbrechung zu informieren. Diese Mitteilung erfolgt schriftlich per E-Mail an die vom Mitglied angegebene Adresse oder über eine deutlich sichtbare Bekanntmachung im Bereich des Fitnessstudios. Die Unterbrechung wird so geplant, dass sie die Mitglieder möglichst geringfügig beeinträchtigt.
10. Sonderbestimmungen für Online-Verträge mit Verbraucher
10.1. Der Vertrag kann auch über die Website des Betreibers abgeschlossen werden. Mit Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ wird ein verbindliches Angebot zum Abschluss des gewählten Vertrages abgeben. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots per E-Mail zustande. Eine automatisch generierte E-Mail, mit dem lediglich der Erhalt des Angebots bestätigt wird, gilt nicht als Annahme des Angebots.
10.2. Verbraucher können Online-Verträge binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Betreiber Monkey Factory GmbH, 2120 Wolkersdorf im Weinviertel, Wienerfeldstraße 6, +436643556655, office@monkeyfactory.at mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. Für den Widerruf kann das am Ende dieser AGB angefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden.
10.3. Wenn ein Verbraucher den Vertrag widerruft, wird der Betreiber sämtliche Zahlungen, die vom Verbraucher geleistet wurden, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung des Widerrufs beim Betreiber eingegangen ist, zurückzahlen. Für diese Rückzahlung verwendet der Betreiber dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
11. Änderung der AGB
11.1. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorzunehmen.
11.2. Der Betreiber wird das Mitglied rechtzeitig vor Wirksamwerden der Änderungen davon informieren. Die Verständigung kann auch per E-Mail erfolgen.
11.3. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn das Mitglied den Änderungen nicht binnen vier Wochen ab Zugang der Verständigung erkennbar widerspricht. Der Betreiber wird das Mitglied gesondert darauf hinweisen, dass die Änderungen mangels rechtzeitigen Widerspruchs als genehmigt gelten.
11.4. Eine Änderung der Punkte 3.1, 4.1.1 und 5. dieser AGB ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mitglieds möglich.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Das Mitglied hat bei Abschluss des Vertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem Betreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.
12.2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.
12.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
12.4. Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz des Betreibers liegt.
13. Muster-Widerrufsformular (nur für Verbraucher)
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück:
AN:
Monkey Factory GmbH,
2120 Wolkersdorf im Weinviertel, Wienerfeldstraße 6
+436643556655
office@monkeyfactory.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am ()/erhalten am ():
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen